Allgemeine Geschäftsbedingungen
der StraivPMS GmbH, Rosenthaler Straße 40, 10178 Berlin (nachfolgend „Anbieter") für Software-as-a-Service-Leistungen des StraivPMS-Add-on-Katalogs. Stand: 15. Juli 2026.
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Vertragsschluss
- Vertragsgegenstand und Leistungen
- Pflichten des Kunden, Straiv-Verhältnis
- Preise, Fälligkeit, Zahlung
- Laufzeit, Kündigung
- Verfügbarkeit, Gewährleistung
- Haftung
- Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Vertraulichkeit
- Nutzungsrechte
- Höhere Gewalt
- Änderungen dieser AGB
- Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der StraivPMS GmbH, Rosenthaler Straße 40, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 285 927 B (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden über die Nutzung der von dem Anbieter unter der Marke „StraivPMS" bereitgestellten Software-as-a-Service-Module.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Zustimmung gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Module auf den Internetseiten des Anbieters unter straivpms.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots („invitatio ad offerendum").
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Bestellprozess des Anbieters gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Module ab. Vor dem Absenden hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und zu korrigieren. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage gebunden.
(3) Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters beim Kunden, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Zugangs zum StraivPMS-Workspace für die bestellten Module. Der Anbieter behält sich vor, ein Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten, die AGB, die Widerrufsbelehrung (soweit einschlägig) sowie die Datenschutzerklärung nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die im StraivPMS-Katalog beschriebenen Software-Module in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Modulbeschreibung im Katalog zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Sämtliche StraivPMS-Module sind Add-on-Module, die neben einem Straiv-Kundenkonto arbeiten und mit diesem über die offizielle Straiv-Schnittstelle kommunizieren. Die Bereitstellung eines aktiven Straiv-Vertrags mit funktionsfähigem API-Zugang durch den Kunden ist Voraussetzung der Nutzbarkeit. Der Anbieter schuldet weder die Bereitstellung noch den Bestand des Straiv-Vertrags.
(3) Der Anbieter erbringt keine individuellen Anpassungen der Module. Wünscht der Kunde eine solche Individualanpassung, ist hierfür ein gesonderter Werkvertrag abzuschließen; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Module weiterzuentwickeln und deren Funktionsumfang und Bedienoberfläche zu ändern, soweit die Änderungen die vertragsgemäße Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen in Textform mitgeteilt.
4. Pflichten des Kunden, Straiv-Verhältnis
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Nutzung der StraivPMS-Module über einen aktiven Straiv-Vertrag mit funktionsfähigem API-Zugang zu verfügen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Straiv GmbH ist eine eigenständige Vertragsbeziehung des Kunden, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter zur Nutzung der Module einen Straiv-API-Key mit einem für die Nutzung der jeweiligen Module hinreichenden Geltungsbereich (Scope) bereit. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, diesen API-Key nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Anbieterseite zu widerrufen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem StraivPMS-Workspace geheim zu halten. Bei Verlust oder unbefugter Verwendung ist der Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften bei der Nutzung der Module zu beachten, insbesondere das Bundesmeldegesetz (BMG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG), das TDDDG sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) hinsichtlich aufbewahrungspflichtiger Unterlagen.
5. Preise, Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Preise der Module ergeben sich aus dem Katalog zum Zeitpunkt der Bestellung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Der Anbieter stellt zu Beginn eines jeden Abrechnungsmonats eine Rechnung in elektronischer Form (PDF) an die vom Kunden hinterlegte Rechnungsadresse. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungen erfolgen wahlweise per SEPA-Basislastschriftmandat oder per Kreditkarte über einen Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider). Der Kunde erteilt bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ein entsprechendes Mandat mit einer Vorabinformationsfrist („Pre-Notification") von einem Kalendertag.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie den Zugang zum StraivPMS-Workspace nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung zu sperren.
6. Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung eines Moduls wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform (E-Mail an support@straivpms.com oder Kündigung im StraivPMS-Workspace) gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsmonate in Verzug ist oder wenn der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(3) Nach Vertragsende werden die im Modul gespeicherten Daten des Kunden binnen 30 Kalendertagen gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 30 BMG für Meldescheine) einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Der Kunde hat vor Vertragsende die Möglichkeit, seine Daten in maschinenlesbarer Form (CSV/JSON) zu exportieren.
7. Verfügbarkeit, Gewährleistung
(1) Der Anbieter stellt die Module mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel bereit. Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter mit einer Vorankündigung von mindestens 48 Stunden ankündigt und die in wartungsarme Zeiten (in der Regel zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ) gelegt werden, sowie Zeiten höherer Gewalt zählen nicht als Nichtverfügbarkeit.
(2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Module im Rahmen der jeweils gültigen Modulbeschreibung. Für die Vereinbarkeit mit einer bestimmten, vom Straiv-Vertrag des Kunden erfassten Modulversion sowie für die Kompatibilität mit Endgeräten und Browsern des Kunden gilt die jeweils veröffentlichte Systemvoraussetzungsliste.
(3) Erkennbare Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Für versteckte Mängel gilt die Anzeigepflicht ab Entdeckung. § 377 HGB bleibt unberührt.
8. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in regelmäßigen Abständen selbst zu sichern; der Anbieter empfiehlt einen monatlichen Export.
(4) Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9. Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung. Personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Hotelgäste des Kunden), die im Rahmen der Modulnutzung an den Anbieter übermittelt werden, werden nach den Vorschriften des Art. 28 DSGVO im Wege der Auftragsverarbeitung verarbeitet. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird mit Vertragsschluss automatisch übermittelt und ist unter /dpa abrufbar. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
11. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Module bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung der Software, ihre Bearbeitung, Übersetzung oder das Zurückführen aus einer Objektform in eine Quellcode-Form ist unzulässig, mit Ausnahme der nach §§ 69 d, 69 e UrhG zwingend zulässigen Handlungen.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die zur Durchführung der Module erforderlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die er in die Module eingibt oder einbringt.
12. Höhere Gewalt
Wird eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, so ruhen die Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Aufstand, behördliche Anordnungen, allgemeine Streiks, IT-Angriffe, die den Anbieter trotz zumutbarer Vorkehrungen treffen, sowie Ausfälle von Vorleistungen wesentlicher Zulieferer (insbesondere Rechenzentrums-, Netz- und Zahlungsdienstleister).
13. Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn eine Änderung sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar ist. Sachlich gerechtfertigt sind insbesondere Änderungen zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung.
(2) Die geänderten AGB werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.